K U R Z P R O T O K O L L
Sitzung der Verbandsversammlung am 18. Mai 2021
Ort: Bibrishalle, Mehrzweckhalle Herbrechtingen
Beginn der öffentlichen Sitzung: 17.30 Uhr
Ende der öffentlichen Sitzung: 18.35 Uhr
TOP 1 Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreters
Laut Verbandssatzung wird der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 2 Jahren und 6 Monaten gewählt. Im rollierenden System lösen sich die Bürgermeister der beiden Städte als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender gegenseitig ab.
Der Bürgermeister der Stadt Herbrechtingen, Herr Daniel Vogt, wird ab dem 1. August 2021 für die Dauer von 2 Jahren und 6 Monaten zum Vorsitzenden des Zweckverbandes „Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen“ gewählt. Als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden wird der Oberbürgermeister der Stadt Giengen, Herr Dieter Henle, gewählt.
TOP 2 Bekanntgabe des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2012 bis 2019
und Stellungnahme der Geschäftsführung
Die allgemeine Finanzprüfung 2012 bis 2019 erfolgte – mit Unterbrechungen – in der Zeit vom 22. Oktober 2020 bis 03. Dezember 2020.
Der Zweckverband ist rechtlich verpflichtet, die Verbandsversammlung über die Prüfbemerkungen und die Stellungnahme der Geschäftsführung über die „Randnummern A“ in Kenntnis zu setzen. Es waren lediglich fünf Randbemerkungen der Klassifizierung „A“ zu berichten. Diese bezogen sich auf Tätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Giengen, auf Satzungsangelegenheiten und korrekte Verbuchung von Bilanzpositionen.
1. Vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die allgemeine
Finanzprüfung der Jahre 2012 bis 2019 wird Kenntnis genommen.
2. Die Verbandsversammlung stimmt den Stellungnahmen der Geschäftsführung zum
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zu.
TOP 3 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung der Geschäftsführung
Feststellungsbeschluss Anlage 20
(zu § 95b Abs. 1 GemO)
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am
18.05.2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 138.745,90 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 179.918,76 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | - 41.172,86 |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 223.200,00 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 5.097,38 |
1.6. | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 218.102,62 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 176.929,76 |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 241.266,18 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 85.608,27 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 155.657,91 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 576.800,00 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 24.702,31 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 552.097,69 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 707.755,60 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 200.000,00 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | - 200.000,00 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 507.755,60 |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | - |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 116.653,59 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 507.755,60 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 624.409,19 |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | - |
3.2 | Sachvermögen | 5.289.832,88 |
3.3 | Finanzvermögen | 624.409,19 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 61.851,87 |
3.5 | Nettoposition | - |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 5.976.093,94 |
3.7 | Basiskapital | 204.516,75 |
3.8 | Rücklagen | 1.202.210,54 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | - |
3.10 | Sonderposten | 2.516.208,43 |
3.11 | Rückstellungen | - |
3.12 | Verbindlichkeiten | 2.000.000,00 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 53.158,22 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 und 3.13) | 5.976.093,94 |
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2020 fest.
2. Die Verbandsversammlung erteilt der Geschäftsführung Entlastung.
TOP 4 Änderung der Verbandssatzung
Die Verbandsversammlung beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbandes
Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen
vom 23.10.1997, zuletzt geändert am 17.11.2020
§1
§10 „Aufgaben des Verwaltungsrates“ Abs. 3 Nr. 12 enthält folgende neue Fassung:
Die Entscheidung über die Ausführung eines Bauvorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe von Lieferungen und Leistungen
für die Bauausführung (Vergabebeschluss).
§2
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Giengen, den
Dieter Henle
Verbandsvorsitzender
TOP 5 Berichte der Geschäftsführer
Keine.
TOP 6 Verschiedenes / Anfragen
Keine.