P R O T O K O L L
Sitzung der Verbandsversammlung am 15. Juli 2025
In der bisherigen Fassung der Verbandssatzung ist in § 5 Absatz 3 geregelt, dass bei Beschlüssen der Verbandsversammlung jedes Verbandsmitglied (also die beiden Städte) mit einer Stimme abstimmt. Dasselbe regelt § 9 Absatz 4 für den Verwaltungsrat. Da in der Vergangenheit immer je Vertreter/Vertreterin abgestimmt wurde, soll die Verbandssatzung nun an die Praxis angepasst werden.
StR Beißwenger erkundigt sich, ob die Beschlüsse der letzten Jahre trotzdem gültig sind. Außerdem merkt er an, dass der Informationsfluss nicht gut sei und er bei Sitzungen des Verwaltungsrats nicht informiert wurde.
OB Henle bejaht die Gültigkeit der Beschlüsse und erklärt, dass seither keine Verwaltungsratsitzung stattgefunden hat und der Informationsfluss korrekt verlaufe.
StR Müller regt an, zukünftig mehrere Änderungen zusammenkommen zu lassen, damit sich der hohe Verwaltungsaufwand lohnt.
StR Beißwenger fragt nach den Stellvertretern im Verwaltungsrat.
OB Henle erwidert, dass die Stellvertreter für den Verwaltungsrat in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung gewählt wurden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbandes
Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen
vom 23.10.1997, zuletzt geändert am 18.05.2021
§ 1
§ 5 „Zusammensetzung der Verbandsversammlung und Stimmrecht“ Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung. Jeder Vertreter der Verbandsversammlung hat eine Stimme.
§ 2
§ 9 „Zusammensetzung des Verwaltungsrates und Stimmrecht“ Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:
Der Verwaltungsrat beschließt durch Abstimmung. Jeder Vertreter des Verwaltungsrates hat eine Stimme.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Giengen, 15.07.2025
Dieter Henle
Verbandsvorsitzender
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von rund 251.000 Euro ab. Das geplante Ergebnis war ebenfalls negativ. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich deutlich verschlechtert. Grund hierfür sind die Freimachung der „Denkinger Fläche“ und der Rückbau des Kreisverkehrs. Die geplante Ausschüttung an die Verbandsstädte kam nicht zustande. Das positive Sonderergebnis beträgt rund 372.000 Euro.
Der Finanzierungsmittelüberschuss der Finanzrechnung liegt bei rund 928.000 Euro. Er besteht aus dem Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 245.000 Euro und dem Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 683.000 Euro. Die hohen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind auf Grundstücksverkäufe zurückzuführen.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Sie beträgt nun rund 4.225.000 Euro. Das Basiskapital hat sich nicht verändert, die Rücklagen hingegen erhöhten sich durch einen Gewinn im Jahr 2021.
Das letzte Darlehen wurde zum 30.06.2022 zurückgezahlt. Der Kassenkredit in Höhe von 3.000 Euro wurde ebenfalls zurückgezahlt.
StR Sturm vergewissert sich bezüglich der negativen Ergebnisabweichung aufgrund des Rückbaus des Kreisverkehrs. Er erkundigt sich, ob der Beschluss mit der Stadt Giengen im Jahr 2024 ergebniswirksam wird.
KGin Lessner bestätigt die Aussage.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergehen folgende Beschlüsse:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2022 fest.
2. Die Verbandsversammlung erteilt der Geschäftsführung Entlastung.
Die Beschlüsse erfolgen unter der Prämisse, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Giengen den Jahresabschluss in seiner Rechtmäßigkeit testiert.
TOP 3 Berichte der Geschäftsführer
Nachdem keine Anfragen bzw. Wortmeldungen vorliegen, spricht OB Henle seinen Dank an das Gremium und die Verbandsspitze aus und beendet die öffentliche Sitzung um 17.19 Uhr.