
In der bisherigen Fassung der Verbandssatzung ist in § 5 Absatz 3 geregelt, dass bei Beschlüssen der Verbandsversammlung jedes Verbandsmitglied (also die beiden Städte) mit einer Stimme abstimmt. Dasselbe regelt § 9 Absatz 4 für den Verwaltungsrat. Da in der Vergangenheit immer je Vertreter/Vertreterin abgestimmt wurde, soll die Verbandssatzung nun an die Praxis angepasst werden.
StR Beißwenger erkundigt sich, ob die Beschlüsse der letzten Jahre trotzdem gültig sind. Außerdem merkt er an, dass der Informationsfluss nicht gut sei und er bei Sitzungen des Verwaltungsrats nicht informiert wurde.
OB Henle bejaht die Gültigkeit der Beschlüsse und erklärt, dass seither keine Verwaltungsratsitzung stattgefunden hat und der Informationsfluss korrekt verlaufe.
StR Müller regt an, zukünftig mehrere Änderungen zusammenkommen zu lassen, damit sich der hohe Verwaltungsaufwand lohnt.
StR Beißwenger fragt nach den Stellvertretern im Verwaltungsrat.
OB Henle erwidert, dass die Stellvertreter für den Verwaltungsrat in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung gewählt wurden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbandes
Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen
vom 23.10.1997, zuletzt geändert am 18.05.2021
§ 1
§ 5 „Zusammensetzung der Verbandsversammlung und Stimmrecht“ Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung. Jeder Vertreter der Verbandsversammlung hat eine Stimme.
§ 2
§ 9 „Zusammensetzung des Verwaltungsrates und Stimmrecht“ Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:
Der Verwaltungsrat beschließt durch Abstimmung. Jeder Vertreter des Verwaltungsrates hat eine Stimme.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Giengen, 15.07.2025
Dieter Henle
Verbandsvorsitzender
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von rund 251.000 Euro ab. Das geplante Ergebnis war ebenfalls negativ. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich deutlich verschlechtert. Grund hierfür sind die Freimachung der „Denkinger Fläche“ und der Rückbau des Kreisverkehrs. Die geplante Ausschüttung an die Verbandsstädte kam nicht zustande. Das positive Sonderergebnis beträgt rund 372.000 Euro.
Der Finanzierungsmittelüberschuss der Finanzrechnung liegt bei rund 928.000 Euro. Er besteht aus dem Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 245.000 Euro und dem Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 683.000 Euro. Die hohen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind auf Grundstücksverkäufe zurückzuführen.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Sie beträgt nun rund 4.225.000 Euro. Das Basiskapital hat sich nicht verändert, die Rücklagen hingegen erhöhten sich durch einen Gewinn im Jahr 2021.
Das letzte Darlehen wurde zum 30.06.2022 zurückgezahlt. Der Kassenkredit in Höhe von 3.000 Euro wurde ebenfalls zurückgezahlt.
StR Sturm vergewissert sich bezüglich der negativen Ergebnisabweichung aufgrund des Rückbaus des Kreisverkehrs. Er erkundigt sich, ob der Beschluss mit der Stadt Giengen im Jahr 2024 ergebniswirksam wird.
KGin Lessner bestätigt die Aussage.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergehen folgende Beschlüsse:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2022 fest.
2. Die Verbandsversammlung erteilt der Geschäftsführung Entlastung.
Die Beschlüsse erfolgen unter der Prämisse, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Giengen den Jahresabschluss in seiner Rechtmäßigkeit testiert.
TOP 3 Berichte der Geschäftsführer
Nachdem keine Anfragen bzw. Wortmeldungen vorliegen, spricht OB Henle seinen Dank an das Gremium und die Verbandsspitze aus und beendet die öffentliche Sitzung um 17.19 Uhr.
OB Henle geht auf die diesjährigen Kommunalwahlen ein und begrüßt Gabriela Fetzer, Martin Herrmann, Bernd Kluge, Klaus Euent, Thomas Beißwenger sowie Walter Fuchslocher als neue ordentliche Mitglieder. Die neuen Stellvertreter sind Benjamin Bahmann, Dr. Bernd Baumgartner, Axel Mailänder, Michael Zirn, Ute Goppelt, Andreas Tschente, Maximilian Elsenhans, Steffen Zeiher, Cornelia Stahl und Jakob Stark.
Nach § 9 der Verbandssatzung gehören dem Verwaltungsrat neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter jeweils weitere vier Vertreter der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung gewählt werden, an. Für jedes Mitglied des Verwaltungsrats wird ein Stellvertreter gewählt.
Die Vertreter jedes Verbandsmitglieds und deren Stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl auf die Dauer der Amtszeit der Gemeinderäte von der Verbandsversammlung gewählt.
OB Henle benennt die Wahlvorschläge für die Wahl in den Verwaltungsrat gemäß der Sitzungsvorlage.
Nachdem keine Einwände vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Als Vertreter der Verbandsmitglieder sowie deren Stellvertreter werden wie folgt gewählt:
Stadt Giengen Stellvertreter
Häußler, Karin Zirn, Michael
Bayer, Jörg Herrmann, Martin
Gohle, Sylvia Kluge, Bernd
Pfrommer, Jens Euent, Klaus
Stadt Herbrechtingen Stellvertreter
Strauß, Manfred Mathes, Dieter
Rabausch, Annette Mader, Hermann
Sturm, Matthias Müller, Martin
Stark, Jakob Fuchslocher, Walter
Als neue Protokollunterzeichner werden StR Sturm und StRin Häußler bestimmt. Die entsprechenden Stellvertreter sind StR Müller und StRin Gohle.
OB Henle bedankt sich bei den Mitgliedern für die Bereitschaft, die jeweiligen Ämter zu übernehmen und für die Annahme der Wahl.
OB Henle gibt einen kurzen Rückblick zum Haushaltsjahr 2024. Es erfolgte lediglich eine Grundstücksreservierung, aber kein Verkauf. Außerdem wurde im Jahr 2024 ein Kassenkredit aufgenommen. Für die Zukunft ist eine Ausschüttung an die beiden Verbandsstädte geplant.
KGin Lessner erläutert den Haushaltsplanentwurf anhand der Präsentation.
Die größten Positionen sind die Auflösung der Ertragszuschüsse mit 145.200 Euro, die außerordentlichen Erträge (aus Grundstücksveräußerungen) mit 975.000 Euro sowie die Ausschüttung an die Verbandsstädte mit je 400.000 Euro.
Das veranschlagte Gesamtergebnis liegt bei 79.600 Euro.
Der Finanzhaushalt beinhaltet Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Form von Grundstücksverkäufen, Erschließungsbeiträgen und Abwasserbeiträgen in Höhe von 1.073.000 Euro. Dem stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 20.000 Euro für den Straßenbau gegenüber.
Insgesamt beträgt der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss 1.085.400 Euro.
Im Jahr 2025 wird keine Kreditaufnahme notwendig sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Kassenkredit bis zu 150.000 Euro aufzunehmen. Die Zuführung zur Sonderrücklage beträgt 79.600 Euro. Das positive Gesamtergebnis ist jedoch abhängig von den Grundstücksveräußerungen.
StR Bayer erkundigt sich, ob die Ausschüttung nur erfolgt, falls ein Grundstück verkauft wird oder ob diese grundsätzlich erfolgt.
KGin Lessner antwortet, dass die Ausschüttung nur bei einem Grundstücksverkauf getätigt wird.
StR Beißwenger fragt, von was der Zweckverband lebt bzw. ob alle Kosten gedeckt sind, sobald alle Grundstücke verkauft sind.
KGin Lessner erklärt, dass die Finanzplanung negativ ausfällt und zu gegebener Zeit darüber nachdenkt, wie es mit dem Verband weiter geht.
StRin Häußler erkundigt sich, ob der Zweckverband dann aufgelöst wird.
OB Henle erwidert, dass man sich rechtzeitig Gedanken machen wird. Momentan kann hierzu noch keine Aussage getätigt werden.
StR Beißwenger stellt OB Henle die Frage, ob er als OB oder als Verbandsvorsitzender anwesend ist.
OB Henle antwortet, dass er geschäftlich hier ist, da der Zweckverband zu seinen dienstlichen Aufgaben gehört.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 wird, wie im Entwurf aufgeführt, beschlossen.
OB Henle spricht seinen Dank für die Aufstellung des Haushaltsplanes aus.
Der Ablösebetrag soll deshalb nur noch 50.534,58 Euro anstatt 69.669,38 Euro betragen.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Der Zweckverband berechnet der Stadt Giengen einen Ablösebetrag für den bisherigen Kreisverkehr in Höhe von 50.534,58 Euro.
StR Müller bringt den Vorschlag, dass jede Stadt die Unterlagen in ihrem System zur Verfügung stellt.
KGin Lessner hat dies geprüft. Die Kosten zur Einrichtung stehen jedoch in keinem Verhältnis zur Nutzung des Verfahrens.
StR Beißwenger ist der Meinung, dass jeder in seiner Fraktion die Unterlagen erhalten sollte, auch wenn man nicht Mitglied der Verbandsversammlung ist.
KGin Lessner ergänzt, dass es sich hier um die Unterlagen der nichtöffentlichen Sitzung handelt. Die Handhabung diesbezüglich muss aber erst noch rechtlich geprüft werden.
StR Sturm stimmt StR Müller zu und erkundigt sich nach den Kosten.
Laut KGin Lessner liegen die Kosten für die Einrichtung im System der Stadt Herbrechtingen bei 4.300 Euro, hinzukommen jährlich 2.750 Euro für die Wartung des Systems.
StRin Häußler möchte, dass der Verband die Kosten hierfür trägt. Sie möchte die Sitzungsunterlagen nicht auf ihrem privaten PC.
OB Henle gibt zu bedenken, dass die Einrichtungskosten in Höhe von 4.300 Euro nur für das System in Herbrechtingen sind und für die Einrichtung bei der Stadt Giengen ebenfalls hohe Kosten entstehen werden.
StR Mader sieht den Versand per Mail ebenfalls kritisch, da die Rechtssicherheit gewährleistet sein muss.
Die Rechtssicherheit wurde durch KGin Lessner geprüft und stellt laut Gemeindeordnung kein Problem dar.
StR Kluge wirft ein, dass Sitzungsunterlagen bei den Stadtwerken über Teams versendet werden.
Dies muss laut OB Henle erst geprüft werden.
StR Strauß ist der Auffassung, dass der Verband nicht kleinlich sein und die Kosten übernehmen soll, da die Ausschüttung an die Städte sehr hoch ist.
StRin Rabausch empfindet die Kosten von Mandatos (System der Stadt Herbrechtingen) für die Einrichtung eines zweiten Mandanten als zu hoch.
OB Henle erwidert, dass IT-Unternehmen nun mal feste Preise haben. Außerdem schlägt er vor, den Beschluss zu fassen, dass in den Systemen von beiden Städten ein Mandant für den Zweckverband eingerichtet wird.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Der Zweckverband wird im Bürgerinformationssystem der Stadt Giengen und der Stadt Herbrechtingen eingerichtet.
Dienstag, 27.05.2025 in Giengen
Dienstag, 15.07.2025 in Herbrechtingen
Dienstag, 25.11.2025 in Giengen
Die Termine werden per Mail an die Mitglieder verschickt.
StR Beißwenger möchte wissen, wie er an die Informationen aus den Sitzungen des Verwaltungsrates kommt und ob er an den Sitzungen auch teilnehmen darf. Er fragt außerdem nach, wie er versichert ist.
KGin Lessner erklärt, dass nächstes Jahr alle Sitzungen als Verbandsversammlung stattfinden werden.
OB Henle antwortet, dass er bei den öffentlichen Sitzungen teilnehmen kann. Versichert ist man über die Versicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Nachdem keine Anfragen bzw. Wortmeldungen vorliegen, spricht OB Henle seinen Dank an das Gremium und die Verbandsspitze aus und beendet die öffentliche Sitzung um 17.38 Uhr.
StR Mader spricht ein Lob an Frau Lessner und Frau Pade für die Aufarbeitung aus.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Der Zweckverband berechnet der Stadt Giengen einen Ablösebetrag für den bisherigen Kreisverkehr in Höhe von 69.669,38 Euro.