
KGin Lessner erläutert den Haushaltsplanentwurf anhand der Präsentation. Sollte jemand eine digitale unterzeichnete Fassung des Haushaltsplans wüschen, darf man sich gerne mit Frau Weiss in Verbindung setzen.
Die größten Positionen sind die Auflösung der Ertragszuschüsse mit 140.000 Euro, die außerordentlichen Erträge (aus Grundstücksveräußerungen) mit 1.073.200 Euro sowie die Ausschüttung an die Verbandsstädte mit je 700.000 Euro.
Die Abschreibungen fallen deutlich geringer als im Vorjahr aus, da mittlerweile die Sonderabschreibung über den Rückbau des Kreisverkehrs abgesetzt wurde.
Das veranschlagte negative Gesamtergebnis liegt bei 307.900 Euro.
Der Finanzhaushalt beinhaltet Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.090.100 Euro. Dem stehen Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.470.600 Euro gegenüber. Der Zahlungsmittelbedarf beträgt 380.500 Euro.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.073.100 Euro. Für die Auszahlungen wurden pauschal 20.000 Euro angesetzt.
Insgesamt beträgt der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss 672.600 Euro.
Im Jahr 2026 wird keine Kreditaufnahme notwendig sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Kassenkredit bis zu 150.000 Euro aufzunehmen. Die Entnahme aus der Rücklage beträgt 307.900 Euro. Das Gesamtergebnis ist jedoch abhängig von den Grundstücksveräußerungen.
StR Beißwenger erkundigt sich, wann die Beurkundung mit der Firma intaurus stattfindet. Außerdem möchte er wissen, welchen Zweck die Aufnahme des Kassenkredits erfüllt.
KGin Lessner antwortet, dass die Beurkundung im nächsten Jahr stattfinden wird. Ein genauer Termin steht allerdings noch nicht fest. Da der Zweckverband zurzeit nicht liquide ist, war die Aufnahme eines Kassenkredits notwendig.
StR Herrmann fragt, ob eventuell ein Nachtragshaushalt notwendig ist, falls der Grundstücksverkauf nicht zustande kommt.
OB Henle bejaht dies. Die Liquidität verbessert sich dadurch aber trotzdem nicht.
KGin Lessner ergänzt, dass dies nur der Fall ist, sofern alle anderen Positionen im Haushalt so bestehen bleiben.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wird, wie im Entwurf aufgeführt, beschlossen.
KGin Lessner erläutert den Jahresabschluss 2023 anhand der Präsentation.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von rund 32.300 Euro ab. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich deutlich verringert. Das Ergebnis ist deshalb deutlich besser als ursprünglich geplant.
Die Finanzrechnung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von rund 181.900 Euro ab. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit liegen bei 28.500 Euro aufgrund der letzten fälligen Rate aus einem früheren Grundstücksverkauf.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Sie beträgt nun rund 3.938.700 Euro.
Die Liquidität und der Stand der Rücklagen sind rückläufig. Der Schuldenstand beträgt zum Jahresanfang und Jahresende jeweils Null Euro.
StR Mader bedankt sich für die tolle Präsentation und erkundigt sich, ob diese bereits vor der Sitzung erhalten kann. Außerdem war für die Position „Sach- und Dienstleistungen“ ursprünglich weniger Geld eingeplant.
KGin Lessner erläutert, dass dies an der Freimachung der „Denkinger-Fläche“ liegt. Mit dem Online-Sitzungsdienst kann die Präsentation schon mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
StR Beißwenger bemängelt die Kosten für die Freimachung des Grundstücks. In einer früheren Aussage wurde gesagt, dass dies keine Kosten verursachen sollte.
KGin Lessner erwidert, dass sie zur früheren Aussage nichts sagen kann. Die vorliegenden Rechnungen wurden entsprechend gebucht.
OB Henle ergänzt, dass die Aussage aus dem alten Gremium bzw. dem Herbrechtinger Gemeinderat stammt. Daher stehe ihm hier keine Aussage zu. Die Leistung wurde getätigt und die Rechnung deshalb bezahlt.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergehen folgende Beschlüsse:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 fest.
2. Die Verbandsversammlung erteilt der Geschäftsführung Entlastung.
Die Beschlüsse erfolgen unter der Prämisse, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Giengen den Jahresabschluss in seiner Rechtmäßigkeit testiert.
TOP 3 Beschluss über erstattungsfähige Kosten und Leistungen an die Verbandsmitglieder für das Jahr 2024
Nachdem der Zweckverband „Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen“ über kein eigenes Personal verfügt, werden die entsprechenden Verwaltungsleistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltungen Giengen und Herbrechtingen ausgeführt.
Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage von Zeitaufschrieben, die von den einzelnen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angefertigt wurden und aufgrund von Pauschalsätzen, die das Finanzministerium Baden-Württemberg festgelegt hat.
Im Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 287 Arbeitsstunden geleistet. Die erstattungsfähigen Kosten betragen insgesamt 16.146,88 Euro.
Nachdem keine Fragen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Die erstattungsfähigen Kosten für das Jahr 2024 werden für die Stadt Herbrechtingen auf 10.348,96 Euro und für die Stadt Giengen auf 5.797,92 Euro festgesetzt.
TOP 4 Berichte der Geschäftsführer
TG Schönberger informiert über die eingerichtete Buslinie der HVG. Diese führt durch eine Unterführung unter der Bundesstraße hindurch. Hier wurde nun der Belag an einem Teilstück der Straße erneuert. Der Auftrag in Höhe von rund 7.500 Euro wurde an die Firma Eberhardt aus Hürben vergeben.
OB Henle teilt mit, dass am 07.08.2025 eine unvermutete Kassenprüfung stattfand. Diese ergab keine Beanstandungen.
Außerdem gibt OB Henle die Sitzungstermine für das Jahr 2026 bekannt:
Dienstag, 10.03.2026
Dienstag, 16.06.2026
Dienstag, 10.11.2026
Die Sitzungen werden vermutlich wieder um 17 Uhr beginnen.
Nachdem keine Anfragen bzw. Wortmeldungen vorliegen, spricht OB Henle seinen Dank an das Gremium und die Verbandsspitze aus und beendet die öffentliche Sitzung um 17.32 Uhr.
In der bisherigen Fassung der Verbandssatzung ist in § 5 Absatz 3 geregelt, dass bei Beschlüssen der Verbandsversammlung jedes Verbandsmitglied (also die beiden Städte) mit einer Stimme abstimmt. Dasselbe regelt § 9 Absatz 4 für den Verwaltungsrat. Da in der Vergangenheit immer je Vertreter/Vertreterin abgestimmt wurde, soll die Verbandssatzung nun an die Praxis angepasst werden.
StR Beißwenger erkundigt sich, ob die Beschlüsse der letzten Jahre trotzdem gültig sind. Außerdem merkt er an, dass der Informationsfluss nicht gut sei und er bei Sitzungen des Verwaltungsrats nicht informiert wurde.
OB Henle bejaht die Gültigkeit der Beschlüsse und erklärt, dass seither keine Verwaltungsratsitzung stattgefunden hat und der Informationsfluss korrekt verlaufe.
StR Müller regt an, zukünftig mehrere Änderungen zusammenkommen zu lassen, damit sich der hohe Verwaltungsaufwand lohnt.
StR Beißwenger fragt nach den Stellvertretern im Verwaltungsrat.
OB Henle erwidert, dass die Stellvertreter für den Verwaltungsrat in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung gewählt wurden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende
Satzung
zur Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbandes
Industriepark A7 Giengen/Herbrechtingen
vom 23.10.1997, zuletzt geändert am 18.05.2021
§ 1
§ 5 „Zusammensetzung der Verbandsversammlung und Stimmrecht“ Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung. Jeder Vertreter der Verbandsversammlung hat eine Stimme.
§ 2
§ 9 „Zusammensetzung des Verwaltungsrates und Stimmrecht“ Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:
Der Verwaltungsrat beschließt durch Abstimmung. Jeder Vertreter des Verwaltungsrates hat eine Stimme.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Giengen, 15.07.2025
Dieter Henle
Verbandsvorsitzender
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von rund 251.000 Euro ab. Das geplante Ergebnis war ebenfalls negativ. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich deutlich verschlechtert. Grund hierfür sind die Freimachung der „Denkinger Fläche“ und der Rückbau des Kreisverkehrs. Die geplante Ausschüttung an die Verbandsstädte kam nicht zustande. Das positive Sonderergebnis beträgt rund 372.000 Euro.
Der Finanzierungsmittelüberschuss der Finanzrechnung liegt bei rund 928.000 Euro. Er besteht aus dem Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 245.000 Euro und dem Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 683.000 Euro. Die hohen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind auf Grundstücksverkäufe zurückzuführen.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Sie beträgt nun rund 4.225.000 Euro. Das Basiskapital hat sich nicht verändert, die Rücklagen hingegen erhöhten sich durch einen Gewinn im Jahr 2021.
Das letzte Darlehen wurde zum 30.06.2022 zurückgezahlt. Der Kassenkredit in Höhe von 3.000 Euro wurde ebenfalls zurückgezahlt.
StR Sturm vergewissert sich bezüglich der negativen Ergebnisabweichung aufgrund des Rückbaus des Kreisverkehrs. Er erkundigt sich, ob der Beschluss mit der Stadt Giengen im Jahr 2024 ergebniswirksam wird.
KGin Lessner bestätigt die Aussage.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergehen folgende Beschlüsse:
1. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2022 fest.
2. Die Verbandsversammlung erteilt der Geschäftsführung Entlastung.
Die Beschlüsse erfolgen unter der Prämisse, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Giengen den Jahresabschluss in seiner Rechtmäßigkeit testiert.
TOP 3 Berichte der Geschäftsführer
Nachdem keine Anfragen bzw. Wortmeldungen vorliegen, spricht OB Henle seinen Dank an das Gremium und die Verbandsspitze aus und beendet die öffentliche Sitzung um 17.19 Uhr.
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